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Kategorie: Index -> Mini-FAQ zur Jugendleitercard (Juleica)

Frage

Antwort

Sinn und Zweck dieser Mini-FAQ

Diese Mini-FAQ soll einen Überblick über die Grundfragen zur JuLeiCa geben.

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Was ist eigentlich die sog. "JuLeiCa"?

"JuLeiCa" ist eine Abkürzung für "Jugendleiter/in-Card". Dies ist ein amtlicher Ausweis, der für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit ausgestellt werden kann. Die Card soll dem/der JugendleiterIn zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen TeilnehmerInnen, staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe erwartet wird und als Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme von bestimmten Rechten und Vergünstigungen dienen.

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Die JuLeiCa gibt es ja noch nicht immer. Was gab es davor?

Vor der JuLeiCa konnte ehrenamtlichen Mitarbeitern der Jugendarbeit ein sog. Jugendgruppenleiterausweis ausgestellt werden. Diesen gab es seit 1982. Die "Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Einführung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter" (Volltext hier) ist die Grundlage für die heutige JuLeiCa. Sie sollte das Interesse an einem Ausweis für Jugendgruppenleiter wieder neu beleben und dazu anregen, bestehende Unterstützungsmöglichkeiten für ehrenamtliche JugendleiterInnen weiter auszubauen bzw. neue erst zu schaffen.

Mittlerweile ist die JuLeiCa in allen Bundesländern durch landesrechtliche Regelungen eingeführt worden.

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Wer bekommt eine JuLeiCa?

Die JuLeiCa erhalten bundesweit MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Diese müssen dort ehrenamtlich im Sinne des § 73 KJHG für einen Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig sein. Dabei müssen sie nach bestimmten Standards zu dieser Arbeit qualifiziert sein. Die JuLeiCa kann auch für neben- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter tätig werden. Das Mindestalter, um eine JuLeiCa z u bekommen ist 16 Jahre. In besonderen Fällen kann die JuLeiCa auch für JugendleiterInnen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.

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Wo finde ich die Regelungen zur JuLeiCa?

siehe folgende Fragen

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Landesrecht

Es gibt keine bundesrechtlich verbindliche Regelung zur JuLeiCa. Die Einführung der JuLeiCa erfolgte auf landesrechtlicher Ebene, da diese bzw. die Kommunen dafür zuständig sind.
Die einzelnen landesrechtlichen Regelungen findet man im Internet z.B. unter

http://www.juleica.net

http://www.rechtslage.com

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Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden

Volltext in Kürze wieder verfügbar

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Wie bekommt man nun eine JuLeiCa?

Die Ausstellung der JuLeiCa ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Informationen dazu kann man aber hier finden:

- der zuständige Landesjugendring
- der örtliche Jugendring
- der örtliche Kinder- und Jugendverband
- das Jugendamt

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Was kann man tun, wenn eine JuLeiCa sofort gebraucht wird, aber die Ausstellung der richtigen JuLeiCa noch dauert?

Einige zuständige Stellen stellen mittlwerweile in solchen Fällen einen vorläufigen Ausweis aus. Dabei wird einfach eine Kopie des Antragformulars mit dem Hinweis "vorläufiger Ausweis, gültig bis XX.XX.200X" versehen und dies mit Stempel und Unterschrift bestätigt.

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Wie wird die JuLeiCa eigentlich hergestellt?

Die JuLeiCa wird von der NOVO GmbH in Bonn hergestellt:

NOVO GmbH
Postfach 2069
53010 Bonn
Tel: 0228 989 84-0
Fax: 0228 989 84 99
eMail: NOVObonn@t-online.de
Internet: http://www.novobonn.de

Dabei wird ein Digitaldruckverfahren benutzt. Dabei werden die JuLeiCa's in einem Maschinenlauf bedruckt und personalisiert, was es recht preisgünstig macht. Die JuLeiCa's werden aufgrund eines Antragsformulars hergestellt. Die Personendaten werden von diesem Antrag übernommen, das Foto und Unterschrift werden dabei eingescannt.

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Weitere Informationen

http://www.juleica.net (Länderregelungen, Vergünstigungen, Musterbriefe u.a.)

http://www.rechtslage.com (Länderregelungen, Leitfaden für JGL, Fälle u.a.)

... und natürlich www.juleiqua.de!

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Kritik, Anregungen, Autor

Anregungen, Kritik, Verbesserungsvorschläge usw. koennen Sie gerne per eMail an Lennert Alexy loswerden.

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